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Einsatz von Pyrotechnik: FC Schalke 04 muss 35.100 Euro Strafe zahlen

Rauchkörper sorgten gegen 1. FC Magdeburg für Spielunterbrechung.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten FC Schalke 04 im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss „wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger“ mit einer Geldstrafe in Höhe von 35.100 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 11.700 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2024 nachzuweisen wäre.

Grund für die Strafe: Beim Einlaufen der Mannschaften zum Zweitliga-Spiel gegen den 1. FC Magdeburg (4:3) am 16. September brannten Schalker Anhänger 45 Rauchkörper ab. Die Partie musste aufgrund der starken Rauchentwicklung in der 5. Minute für gut zwei Minuten unterbrochen werden, da der Qualm nicht abzog. Der FC Schalke 04 hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.

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