Fan-Verhalten beim Derby gegen RWE kostet Drittligisten 24.450 Euro.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten MSV Duisburg im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss „wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger“ in zwei Fällen sowie „wegen eines diskriminierenden unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger“ mit einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 24.450 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 8.150 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2024 nachzuweisen wäre.
Grund für die Strafen: In der vierten Minute des Drittliga-Derbys gegen Rot-Weiss Essen (1:2) am 28. Oktober warfen Duisburger Zuschauer bei einem Eckball mindestens zwei Becher in Richtung des ausführenden Spielers auf das Spielfeld. In der 67. Spielminute warfen Duisburger Anhänger außerdem mindestens zwei Feuerzeuge sowie in der Nachspielzeit mindestens 15 Becher auf das Spielfeld.
Darüber hinaus warfen Duisburger Anhänger in der 67. Minute einen Knallkörper in den Innenraum, dieser detonierte auf Höhe der Torauslinie. Dazu riefen mehrere Duisburger Zuschauer in der 68. Minute einen diskriminierenden Spruch in Richtung der Anhänger von Rot-Weiss Essen. Der MSV Duisburg hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.
Foto-Quelle: Marcel Rotzoll