Wegen Ermittlung des Täters reduziert sich Betrag um 75 Prozent.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Eintracht Frankfurt im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss „wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger“ mit einer Geldstrafe in Höhe von 750 Euro belegt.
Grund für die geringe Strafe: Während des Bundesliga-Spiels gegen den 1. FC Köln am 3. September (1:1) wurden im Frankfurter Zuschauerbereich drei Bengalische Feuer abgebrannt. Da der Verein den mutmaßlichen Täter jedoch ermittelt und identifiziert hat, reduziert sich die eigentlich vorgesehene Geldstrafe von 3.000 Euro gemäß Strafzumessungsleitfaden um 75 Prozent.
Foto-Quelle: DFL