DFB-Sportgericht verhängt Geldstrafe in Höhe von 38.000 Euro.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Bayer 04 Leverkusen im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss „wegen unsportlichen Verhaltens“ seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 38.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 12.600 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Juli 2024 nachzuweisen wäre.
Grund für die Strafe: Vor dem Beginn des DFB-Pokalspiels beim Drittligisten SV Sandhausen (5:2) am 1. November 2023 entzündeten Leverkusener Anhänger mindestens 20 Bengalische Feuer und schossen sechs Raketen ab. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.