DFB-Sportgericht ahndet auch Bengalische Feuer in Unterhaching.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Fortuna Düsseldorf im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss „wegen unsportlichen Verhaltens“ seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in einer Gesamthöhe von 13.300 Euro belegt.
Grund für die Strafe: In der 30. Minute des Zweitliga-Spiels gegen den 1. FC Kaiserslautern (4:3) am 21. Oktober 2023 wurde der Kaiserslauterer Spieler Ragnar Ache beim Torjubel von einer Plastikflasche am Kopf getroffen, woraufhin er zu Boden ging. Ache blieb unverletzt und konnte im Anschluss weiterspielen. Dazu warf ein Düsseldorfer Zuschauer in der 51. Minute einen Böller in den Innenraum. Im weiteren Spielverlauf zündeten die Heimanhänger zwei Bengalische Feuer.
Außerdem brannten Düsseldorfer Zuschauer auch in der 63. Minute des DFB-Pokalspiels bei der SpVgg Unterhaching (6:3 nach Verlängerung) am 31. Oktober 2023 ein Bengalisches Feuer ab. Fortuna Düsseldorf hat beiden Urteilen zugestimmt, sie sind damit rechtskräftig.