Drittligist muss für Vorkommnisse in Lübeck 6.750 Euro zahlen.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Arminia Bielefeld im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss „wegen unsportlichen Verhaltens“ seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 6.750 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 2.250 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Juli 2024 nachzuweisen wäre.
Grund für die Strafe: Vor dem Drittliga-Spiel der Ostwestfalen beim VfB Lübeck (2:2) am 26. November 2023 zündeten Bielefelder Zuschauer mindestens zwei Rauchkörper und schossen mindestens zehn so genannte „Römische Lichter“ aus mindestens zwei Abschussvorrichtungen ab. Während der Partie brannten die Gäste-Anhänger außerdem drei Bengalische Fackeln ab. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.