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Pyrotechnik: Fortuna Düsseldorf muss 29.000 Euro Strafe zahlen

DFB-Sportgericht ahndet Vorfälle gegen Schalke 04 und Magdeburg.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Fortuna Düsseldorf im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss „wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger“ mit zwei Geldstrafen in einer Gesamthöhe von 29.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 3.000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Juli 2024 nachzuweisen wäre.

Grund für die Strafe: Im Rahmen des Zweitliga-Spiels gegen den FC Schalke 04 (5:3) am 25. November 2023 zündeten Düsseldorfer Zuschauer 13 Bengalische Feuer sowie jeweils sechs Rauchtöpfe und Stroboskope. Außerdem wurden mindestens drei Getränkebecher in den Innenraum geworfen. Weiterhin warfen Düsseldorfer Anhänger vor Spielbeginn nach einer Choreographie Papierkugeln auf den Rasen, wodurch sich der Anpfiff um eine halbe Minute verzögerte.

Rund um das DFB-Pokalspiel beim 1. FC Magdeburg (2:1) am 5. Dezember 2023 brannten Düsseldorfer Zuschauer dazu neun Bengalische Feuer, vier Rauchtöpfe und zwei Blinker ab. Die Fortuna hat beiden Urteilen zugestimmt, sie sind damit rechtskräftig.

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