Fan hatte gegen Heidenheim pyrotechnischen Gegenstand gezündet.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten 1. FC Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss „wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger“ mit einer Geldstrafe in Höhe von 1.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 300 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2024 nachzuweisen wäre.
Grund für die Strafe: In der 46. Minute des Bundesliga-Spiels gegen den 1. FC Heidenheim (1:1) am 13. Januar 2024 zündete ein Kölner Zuschauer einen pyrotechnischen Gegenstand. Der 1. FC Köln hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.