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DFB-Kontrollausschuss: Einheitliche Linie bei Strafen für Fan-Proteste

Spielverzögerungen sollen vom Verband „maßvoll“ geahndet werden.

Über Wochen flogen Flummis, Tennisbälle und Schokotaler während den Spielen der beiden Bundesligen und der 3. Liga von den Stadionrängen auf den Rasen und sorgten zumeist für Unterbrechungen. Damit protestierte die organisierte Fanszene gegen einen möglichen Investor bei der Deutschen Fußball Liga (DFL).

Nun hat sich der Kontrollausschuss des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) auf eine einheitliche Linie zur Behandlung der Spielverzögerungen verständigt, die auch vom DFB-Präsidium mitgetragen wird. Inzwischen wurden auch schon die ersten Strafanträge an die betroffenen Vereine verschickt. So muss etwa der FC Bayern München 40.000 Euro Strafe zahlen, der SC Freiburg 30.000 Euro und der SV Werder Bremen 10.000 Euro.

Das Gremium wird auch weiterhin nach eigenen Angaben „maßvolle und je nach Liga und Länge der Spielunterbrechungen abgestufte“ Geldstrafen beim DFB-Sportgericht beantragen. Außerdem wird jeweils ein sogenannter Strafnachlass in Höhe von etwa einem Drittel der beantragten Geldsumme inkludiert sein, der auf Anregung des Kontrollausschusses von den Vereinen für Fandialoge genutzt werden könnte.

Dr. Anton Nachreiner, der Vorsitzende des DFB-Kontrollausschusses, erklärt dazu: „Es war von vornherein klar, dass wir keine Flummis und Tennisbälle zählen, sondern mit Pauschalbeträgen arbeiten werden, so wie wir es bei vergleichbaren Fällen in der Vergangenheit auch getan haben. An einem friedlichen Protest ist nichts auszusetzen. Aber Gegenstände, die in den Innenraum fliegen, können dort befindliche Personen gefährden, und Unterbrechungen stehen einem reibungsfreien Ablauf des Spielbetriebs entgegen. Deshalb werden dafür wie üblich Sanktionen beantragt.“

Für den Bereich der Bundesliga sollen diese je nach Länge der Unterbrechung abgestuft zwischen 10.000 und maximal 50.000 Euro bei Extremfällen liegen, für den Bereich der 2. Bundesliga zwischen 5000 und 30.000 Euro und für die 3. Liga zwischen 2500 und 15.000 Euro. Gab es keine Spielunterbrechung durch das Werfen der Gegenstände, so werden pauschal lediglich 5000 Euro im Bundesliga-Bereich, 2500 Euro im Zweitliga-Bereich und 1250 Euro in der 3. Liga beantragt.

Auch Thomas Bergmann, der für Rechtsangelegenheiten zuständige DFB-Vizepräsident, betont, dass nicht der Protest an sich sanktioniert werden soll: „Aber wenn Spiele unterbrochen werden müssen, dann sind natürlich Grenzen überschritten. Das Vorgehen des Kontrollausschusses ist bewusst ausgesprochen moderat und mit dem Präsidium abgestimmt. Hier herrscht Konsens.“

Gleichsam ergänzt Kontrollausschuss-Vorsitzender Nachreiner, dass zukünftige Unterbrechungen wegen geworfener Gegenstände beziehungsweise daraus resultierende Spielunterbrechungen wieder härter bestraft würden. Nachreiner. „Die jetzt abgestimmte Linie betrifft ausschließlich die Würfe der letzten Wochen im Zusammenhang mit dem Investoren-Thema.“

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