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Rot-Weiss Essen muss weitere 6.300 Euro Geldstrafe zahlen

Sportgericht ahndet Fan-Fehlverhalten rund um Partie in Münster.


Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Rot-Weiss Essen im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss „wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger“ in drei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 6.300 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 2.100 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2024 nachzuweisen wäre.

Grund für die Strafe: Zu Beginn des Drittliga-Spiels beim SC Preußen Münster (1:2) am 28. Januar 2024 zeigten Essener Zuschauer ein Banner mit diskriminierendem und beleidigendem Inhalt. Außerdem beschädigten Essener Zuschauer im Gästebereich sanitäre Anlagen und warfen in der 55. Minute einen gefüllten Getränkebecher in den Innenraum. Rot-Weiss Essen hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.

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