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RW Essen: Gegen Bonner SC vor maximal 6.700 Zuschauern

Stehplätze geschlossen, 2G-Regelung, durchgängige Maskenpflicht.


Seit dem 4. Dezember gilt in Nordrhein-Westfalen eine neue Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO), die auch Auswirkungen auf das anstehende Heimspiel des West-Regionalligisten Rot-Weiss Essen gegen den Bonner SC (Freitag, 10. Dezember, 19.30 Uhr) hat. Demnach darf die Hafenstraße zu etwa einem Drittel ausgelastet werden, die Stehplatzblöcke müssen allerdings geschlossen bleiben.

Stehplätze bleiben geschlossen
Die WAZ-Westkurve darf nicht besetzt werden, auch der Gästeblock G3 bleibt geschlossen. Inhaber einer Stehplatz-Dauerkarte können ihre Dauerkarte jedoch weiterhin nutzen, müssen allerdings auf einen Sitzplatz ausweichen. Der Block G1 auf der Stadtwerke Essen-Tribüne ist für Inhaber einer Dauerkarte für den Block W3 vorgesehen, die Dauerkarten-Besitzer der Blöcke W1 und W2 müssen auf die Blöcke R1 und R2 ausweichen. Der Zugang zu den Blöcken befindet sich hinter dem Block G1 bzw. R1, innerhalb der Blöcke gilt für die Wechsler freie Platzwahl. Ein vorheriger Umtausch der Dauerkarte gegen eine Sitzplatzkarte ist nicht notwendig. Rot-Weiss Essen möchte in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass einzelne Plätze in diesen Blöcken durch Sitzplatz-Dauerkarten belegt sind und diese für die eigentlichen Platzinhaber freigehalten werden. Inhaber einer Sitzplatz-Dauerkarte können ihre Karte wie gewohnt nutzen, ein Schachbrettmuster ist durch die CoronaSchVO nicht zwingend vorgesehen.

Durchgängige Maskenpflicht
Die Neufassung der CoronaSchVO sieht außerdem eine durchgängige Maskenpflicht vor, also auch am eigenen Sitzplatz. Die Maske darf lediglich kurz für den Verzehr von Speisen oder Getränken abgelegt werden.

2G-Regelung
Wer das Spiel an der Hafenstraße besuchen will, muss am Einlass zum Stadion einen Nachweis über seinen 2G-Status in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis erbringen können. Möglich ist der Nachweis mit der Genesung (positiver PCR-Test min. 28 Tage alt, max. 6 Monate alt oder Erstimpfung nach Infektion) oder einer Corona-Impfung (seit 14 Tagen vollständig). Kinder unter 6 Jahren müssen keinen Testnachweis erbringen, Kinder ab dem Schuleintrittsalter schon. Für Personen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen und dies mit einem ärztlichen Attest nachweisen können, gilt ebenso wie für Kinder unter 16 Jahren weiterhin die 3G-Regelung. Entsprechende Fans müssen beim Stadionzutritt einen maximal 24 Stunden alten negativen Antigen-Schnelltest oder PCR-Test in Verbindung mit ihrem Personalausweis vorweisen.

Foto-Quelle: Rot-Weiss Essen

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