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Fortuna Düsseldorf: Zuschauer-Teilausschluss droht

Bewährungszeit läuft bis April 2017 – Außerdem 25.000 Euro Strafe.

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Fortuna Düsseldorf wegen zweier Fälle „unsportlichen Verhaltens“ seiner Anhänger zu einem Zuschauer-Teilausschluss auf Bewährung verurteilt. Außerdem muss der Club eine Geldstrafe in Höhe von 25.000 Euro zahlen. Damit sanktioniert der DFB zwei Auswärtsspiele der Fortuna, bei denen einzelne Personen Pyrotechnik in verstärktem Ausmaß gezündet und auf das Spielfeld geworfen hatten, wodurch es in einem Fall zu einer dreiminütigen Spielunterbrechung kam. Die Bewährungszeit des Teilausschlusses von Zuschauern läuft bis zum 30. April 2017.

Der Bewährungsfall tritt ein, wenn es innerhalb der Bewährungszeit zu einem weiteren schwerwiegenden Wiederholungsfall kommt. Für die mögliche Vollstreckung wurden klare Auflagen erteilt: So müssten in diesem Fall beim darauffolgenden Düsseldorfer Zweitliga-Heimspiel die Blöcke 36 bis 39 im Stadion leer und geschlossen bleiben. Außerdem dürfen dort auch keine Banner, Plakate oder Transparente aufgehängt werden. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.

Fortuna-Vorstandsvorsitzender Robert Schäfer: „Diese Strafe zeigt deutlich, wie sehr einzelne Personen mit ihrem Fehlverhalten der Fortuna schaden. Daher appellieren wir an alle Fortunen, sich so zu verhalten, dass es nie zu einem Teilausschluss kommen wird.“

 

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