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DFB-Sportgericht: Geldstrafen für VfL Bochum und MSV Duisburg

Bochumer müssen 11.000 Euro zahlen, „Zebras“ 10.000 Euro.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die Zweitligisten VfL Bochum und MSV Duisburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit Geldstrafen belegt.

Beim VfL Bochum wurden zwei Vorfälle geahndet. In der 40. Minute des Zweitligaspiels bei Dynamo Dresden (0:2) am 4. Februar warfen Bochumer Zuschauer zahlreiche Gegenstände auf den Rasen, insbesondere Tennisbälle. In der 55. Minute des Zweitligaspiels beim SV Sandhausen (3:2) am 17. März flogen darüber hinaus mehrere volle Bierbecher aus dem Bochumer Zuschauerblock in Richtung Spielfeld und Auswechselspieler der Gastgeber. Insgesamt muss der Verein 11.000 Euro zahlen.

10.000 Euro an Strafe werden für den MSV Duisburg wegen drei Vergehen seiner Anhänger fällig. In der 12. Minute des Zweitligaspiels gegen den FC Ingolstadt 04  (2:1) am 24. Februar warfen Duisburger Zuschauer nach einer Strafstoßentscheidung gegen den MSV Gegenstände in den Strafraum. Vor Beginn des Meisterschaftsspiels bei Eintracht Braunschweig (2:3) am 18. März wurden im Duisburger Block zudem mehrere Bengalische Feuer abgebrannt. Darüber hinaus zündeten Zuschauer des MSV in der 47. Minute des Auswärtsspiels bei der SpVgg Greuther Fürth (2:2) am 6. Mai mehrere Leuchtfackeln.

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