Für Pyrotechnik im DFB-Pokal beim Südwest-Regionalligisten SSV Ulm (5:1).
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesligist Fortuna Düsseldorf wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 23.000 Euro belegt.
Im Rahmen des DFB-Pokalspiels beim SSV Ulm 1846 (5:1) am 30. Oktober wurden im Düsseldorfer Zuschauerblock insgesamt 23 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.