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DFB: VfL Bochum muss 25.000 Euro zahlen

Wegen Fan-Ausschreitungen – Auch Arminia Bielefeld verurteilt.

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten VfL Bochum im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle von fortgesetztem unsportlichen Verhalten seiner Anhänger und wegen eines Falles von unsportlichem Verhalten, begangen durch drei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Gesamthöhe von 25.000 Euro belegt.

Beim Zweitligaspiel gegen den 1. FC Köln (1:0) am 10. November 2013 waren im Bochumer Zuschauerblock zwei Kanonenschläge abgefeuert worden, während des Zweitligaspiels am 22. November 2013 bei Arminia Bielefeld (2:0) zudem mehrfach Pyrotechnik. Darüber hinaus wurden in der 62. Minute des Zweitligaspiels gegen den TSV 1860 München (1:2) am 1. Dezember 2013 nach dem Torerfolg der Gäste mehrere Feuerzeuge und Münzen aus dem Bochumer Zuschauerblock in Richtung der jubelnden Münchner geworfen und ein Böller gezündet. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

Immerhin 7.000 Euro muss Arminia Bielefeld wegen unsportlichen Verhaltens seiner Fans in drei Fällen zahlen. Der DFB sanktioniert damit das Werfen von Gegenständen in Richtung der sich warm laufenden Gästespieler beim Pokalspiel gegen Bayer 04 Leverkusen (0:2), das Abrennen mehrerer Feuerwerkskörper im DSC-Fanblock beim Auswärtsspiel in St. Pauli (1:0) sowie das Zünden von Feuerwerkskörpern im DSC-Fanblock beim Auswärtsspiel in Frankfurt (2:1). Auch die Arminia hat gegen die Urteile des DFB-Sportgerichts keinen Einspruch erhoben.

Dazu Arminia-Geschäftsführer Marcus Uhlig: „Wir leisten bereits jetzt einen enorm hohen Aufwand, um die Sicherheit bei unseren Spielen zu organisieren. Durch den aktuell in Sachen Sicherheits-Infrastruktur gezwungener Maßen eingeleiteten Umbau des Westplatzes werden zudem noch weitere Kosten auf uns zukommen. Ich möchte daher noch einmal eindringlich an jene Zuschauer appellieren, die für das nun sanktionierte Fehlverhalten verantwortlich sind: Verzichtet auf Pyrotechnik und Wurfgeschosse! Das Abrennen von Feuerwerkskörpern ist ebenso wie das Werfen von Gegenständen im Stadion verboten, beides schadet massiv unserem Club. Im Falle einer erfolgreichen Einzeltäterermittlung werden wir nicht zögern, Schadensersatzansprüche direkt an diese weiterzugeben.“

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Zuschauer zündeten mindestens zehn pyrotechnische Gegenstände.

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