Für die Genehmigung und Prüfung der einzelnen Veranstaltungen seien allerdings die Behörden vor Ort zuständig. „Mit entsprechenden Auflagen haben sie die Möglichkeit, einen fairen Ausgleich zwischen den Belangen der ruhebedürftigen Anwohner und denen der Fußballanhänger zu schaffen“, so das Ministerium. Der Gebrauch lauter Fanartikel wie Druckluftfanfaren oder Vuvuzelas ist nicht gestattet.
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