Bis zum Abschluss des Verfahrens hat das Verbands-Sportgericht des BFV den Spieler vorläufig gesperrt. Schweinfurt 05 hat die Öffnung der B-Probe beantragt.
Im Fall eines Dopingnachweises liegt das Strafmaß gemäß der Rechts- und Verfahrensordnung des BFV bei einer Sperre zwischen acht Wochen und zwei Jahren. Der TSV Buchbach hat inzwischen auch Einspruch gegen die Spielwertung eingelegt und das BFV-Sportgericht eingeschaltet.
Alle Vereine der Regionalliga Bayern erhalten vom BFV vor jeder Saison die aktuellen Anti-Doping-Richtlinien des DFB und sind verpflichtet, diese an ihre Spieler weiterzugeben. Die Bestätigung über den Erhalt, die Kenntnisnahme und die Anerkennung der geltenden Anti-Doping-Richtlinien durch jeden einzelnen Spieler ist Teil der Zulassungsvoraussetzungen für die Regionalliga Bayern. Unterschreibt ein Spieler diese Bestätigung nicht, erhält er kein Spielrecht für die höchste bayerische Amateurliga.
Der Bayerische Fußball-Verband hat den Deutschen Fußball-Bund mit der Durchführung von Dopingkontrollen in der Regionalliga Bayern beauftragt. Die genommenen Proben werden im von der WADA (Welt-Anti-Doping-Agentur) akkreditierten Kontrolllabor in Kreischa untersucht und ausgewertet.