DFB-Sportgericht ahnet unter anderem Abbrennen von „Bengalos“.
Drittligist MSV Duisburg muss 12.500 Euro Strafe zahlen. Das entschied das Sportgericht des DFB. Der Zweitliga-Absteiger wurde für das Abbrennen von Bengalischen Feuern durch seine Anhänger im Ligaspiel beim SV Sandhausen (2:2) und im Relegations-Hinspiel bei den Würzburger Kickers (0:2/Rückspiel 1:2) verurteilt. Außerdem hatten MSV-Fans gegen Sandhausen noch einen Knallkörper gezündet und beim Spiel gegen RB Leipzig (1:0) Gegenstände auf Leipziger Einwechselspieler geworfen.