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DFB-Bundesgericht weist Aalens Verwaltungsbeschwerde zurück

Damit bleibt es beim Abzug von neun Punkten für den VfR.


Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat am Donnerstag die Verwaltungsbeschwerde des Drittligisten VfR Aalen gegen die vorangegangene Entscheidung des DFB-Präsidiums (Zurückweisung der Beschwerde gegen den Abzug von neun Punkten) zurückgewiesen. Damit bleibt der Abzug von neun Punkten wegen Aalens Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens im Februar 2017 bestehen.

Achim Späth, der Vorsitzende des DFB-Bundesgerichts, sagt dazu: „Der Abzug von neun Punkten ist aufgrund § 6 Nummer 6 der DFB-Spielordnung gerechtfertigt und zwingende Folge. Aufgabe des DFB ist es, den gemeinsamen Wettbewerb im Auftrag seiner Mitglieder fair und gleich für alle zu organisieren und zu leiten. Die Regelung des Wettbewerbs sichert Integrität, Stabilität und Chancengleichheit für alle beteiligten Vereine.“

Späth weiter: „Des Weiteren liegt ein Verschulden des VfR Aalen an der finanziellen Situation und der daraus resultierenden Notwendigkeit der Stellung eines Insolvenzantrags vor. Es lag allein in seiner Verantwortung, Ausgaben und Einnahmen im Gleichgewicht zu halten.“

Das Präsidium des DFB hatte bereits am 10. April die Beschwerde des Vereins gegen den Abzug von neun Punkten zurückgewiesen. Damit wurden die Entscheidungen des DFB-Spielausschusses vom 10. beziehungsweise 24. März bestätigt.

Der VfR Aalen kündigte an, gegen diese Entscheidung erneut Widerspruch einzulegen und vor das Ständige Schiedsgericht zu ziehen.

Quelle: DFB.de

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