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Fortuna Düsseldorf muss 20.000 Euro Geldstrafe zahlen

DFB-Sportgericht ahndet Einsatz von Pyrotechnik bei 5:0 in Koblenz.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Fortuna Düsseldorf im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen „unsportlichen Verhaltens“ einiger Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro belegt.

Während des DFB-Pokalspiels beim Oberligisten TuS Rot-Weiss Koblenz (5:0) waren im Gästebereich insgesamt 16 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt und teilweise in Richtung Spielfeld geworfen worden. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.

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