DFB-Sportgericht ahndet Einsatz von Pyrotechnik bei 5:0 in Koblenz.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Fortuna Düsseldorf im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen „unsportlichen Verhaltens“ einiger Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro belegt.
Während des DFB-Pokalspiels beim Oberligisten TuS Rot-Weiss Koblenz (5:0) waren im Gästebereich insgesamt 16 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt und teilweise in Richtung Spielfeld geworfen worden. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.