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MSV Duisburg: Innenraum-Verbot für Sven Beuckert

Torwarttrainer in Unterhaching und Großaspach nicht auf der Bank.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Sven Beuckert (Foto), den Torwarttrainer des Drittligisten MSV Duisburg, im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen „unsportlichen Verhaltens“ mit einem Innenraumverbot für die nächsten beiden Meisterschaftsspiele belegt. Der 45-Jährige darf damit in den Partien bei der SpVgg Unterhaching (Sonntag, 14 Uhr) und bei der SG Sonnenhof Großaspach (Samstag, 21. Dezember, 14 Uhr) auch nicht auf der Bank Platz nehmen.

Während eines Aufenthaltsverbots für den Innenraum ist es einem Mannschafts-Offiziellen nicht gestattet, während eines Spiels seiner Mannschaft im Stadion-Innenraum zu sein. Das Innenraum-Verbot beginnt jeweils eine halbe Stunde vor Spielbeginn und endet eine halbe Stunde nach Abpfiff. Der Torwarttrainer darf sich in dieser Zeit weder im Innenraum noch in den Umkleidekabinen, im Spielertunnel oder im Kabinengang aufhalten. Im gesamten Zeitraum darf er mit der Mannschaft weder unmittelbar noch mittelbar in Kontakt treten.

Beuckert hatte in der 30. Minute des Spiels gegen den FC Bayern München II (3:2) den Ball in Richtung eines Münchner Spielers geschossen und war daraufhin von Schiedsrichter Asmir Osmanagic (Stuttgart) mit der Roten Karte des Innenraums verwiesen worden. Der Duisburger Torwarttrainer hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.

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