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NRW: Sportarten mit Körperkontakt ab 30. Mai wieder erlaubt

Auch Amateurfußball-Wettbewerbe voraussichtlich ab Juni möglich.
Ab Donnerstag ist in Nordrhein-Westfalen der Sport- und Trainingsbetrieb im kontaktlosen Breiten- und Freizeitsport wieder erlaubt – sofern der Sport auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen oder im öffentlichen Raum stattfindet. Das erklärte Ministerpräsident Armin Laschet bei der Vorstellung eines abgestuften Plans zur Öffnung der Anti-Corona-Maßnahmen.

Demnach müssen ein Abstand zwischen Personen von 1,5 Metern und die Einhaltung strikter Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen gewährleitstet sein. Dusch-, Wasch-, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstige Gemeinschaftsräume dürfen nicht genutzt werden. Zudem sind Zuschauerbesuche vorerst untersagt. Bei Kindern unter 12 Jahren ist jedoch das Betreten der Sportanlage durch jeweils eine erwachsene Begleitperson zulässig.

Der Reitsport ist auch in geschlossenen Reitsportanlagen und Hallen zulässig.

Ab 11. Mai ist die Öffnung von Fitnessstudios, Tanzschulen und Sporthallen/Kursräumen der Sportvereine unter strengen Abstands- und Hygieneauflagen wieder möglich.

Freibäder dürfen ab 20. Mai unter strengen Auflagen von Abstand und Hygiene öffnen – ausgenommen sind reine Spaßbäder.

Ab 30. Mai soll die Ausübung von Sportarten auch mit unvermeidbarem Körperkontakt und in geschlossenen Räumen wieder gestattet werden, ebenso der Betrieb in Hallenbädern. Sportliche Wettbewerbe im Kinder-, Jugend- und Amateurbereich sind dann ebenfalls zulässig – die Nutzung von Umkleide- und Sanitäranlagen ist unter Auflagen gestattet.

Die stufenweise Umsetzung der Lockerungen steht jeweils unter dem Vorbehalt der Entwicklung des Infektionsgeschehens.

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1 Kommentar

  1. Die Lockerung ab dem 30. Mai für den Sport mit unvermeidbarem Körperkontakt kann ich nicht nachvollziehen. Beim Bäcker oder im Supermarkt soll ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden und bei einer Sportart wie Boxen, bei der viel Aerosol entstehen kann, ist dies dann aufgehoben?

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