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Nach Platzsturm: 93.160 Euro Geldstrafe für FC Schalke 04

Aufstiegsfeierlichkeiten nach Heimspiel gegen FC St. Pauli werden teuer.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den künftigen Bundesligisten FC Schalke 04 im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zwei Fällen „unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger“ mit einer Geldstrafe in Höhe von 93.160 Euro belegt. Davon kann der Verein allerdings bis zu 31.000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.

Vor der Zweitligapartie gegen den FC St. Pauli (3:2) waren im Fanblock der Gastgeber mindestens 40 Bengalische Feuer sowie acht blaue, weiße und schwarze Rauchtöpfe gezündet worden, der Anstoß verzögerte sich dadurch um eine Minute. Außerdem wurden während des Spiels insgesamt 31 rote und weiße Bengalische Feuer gezündet.

Außerdem stürmten ca. 1.500 bis 2.000 Schalker Anhänger nach dem Spiel, mit dem die „Knappen“ den direkten Wiederaufstieg in die Bundesliga perfekt gemacht hatten, unkontrolliert auf das Spielfeld. Auch hier wurden mehrere Leuchtfackeln und Rauchtöpfe gezündet und durch den Platzsturm kam es zu mehreren verletzten Personen, darunter mindestens vier Schwerverletzte. Ein Polizeibeamter wurde zusätzlich auf dem Arena-Ring im Rahmen einer Auseinandersetzung mit einem Schalker Anhänger verletzt.

Der Kontrollausschuss orientiert sich am Strafzumessungsleitfaden des DFB, demnach ergibt sich für den ersten Fall eine Gesamtsumme von 53.160 Euro. Hinzu kommt eine Strafe von 40.000 Euro für den Platzsturm. Zugunsten des FC Schalke 04 wird ausgelegt, dass der Verein die Vorfälle bedauert und im Vorfeld sowie während des Spiels mehrere Maßnahmen unternommen hat, um den Platzsturm möglichst zu verhindern.

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