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VfL Bochum muss 45.000 Euro Geldstrafe zahlen

Fans hatten bei 4:3 in Dortmund Böller und Bengalische Feuer gezündet.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten VfL Bochum 1848 im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss „wegen zwei Fällen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger“ mit einer Geldstrafe in Höhe von 45.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 15.000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Der VfL Bochum hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.

Unmittelbar vor Spielbeginn der Bundesligapartie bei Borussia Dortmund (4:3) wurden im Fanblock der Gäste ein Böller, mindestens 30 Bengalische Feuer, vier weiße und schwarze Rauchtöpfe sowie drei Signalraketen gezündet. Letztere gingen im Bereich des Mittelkreises zu Boden, während sich die Spieler bereits auf dem Platz befanden.

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