Landeshauptstädter müssen 7.200 Euro Geldstrafe zahlen.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Fußball-Zweitligisten Fortuna Düsseldorf im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss „wegen unsportlichen Verhaltens“ seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 7.200 Euro belegt.
Grund für die Strafe: Vor Beginn und während des DFB-Pokalspiels bei Kickers Offenbach (4:1) zündeten Düsseldorfer Zuschauer insgesamt zwölf pyrotechnische Gegenstände. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.
In der zweiten Runde des DFB-Pokals muss das Team von Cheftrainer Daniel Thioune (Foto) am Mittwoch, 19. Oktober, ab 20.45 Uhr beim Ligakonkurrenten SSV Jahn Regensburg erneut auswärts antreten.
Foto-Quelle: Fortuna Düsseldorf