DFB-Bundesgericht weist Berufung des Klubs als „unbegründet“ zurück.
Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat im schriftlichen Verfahren eine zuvor vom DFB-Sportgericht gegen den Bundesligisten 1. FC Köln verhängte Geldstrafe in Höhe von 18.000 Euro bestätigt und die Berufung des Klubs als „unbegründet“ zurückgewiesen. Außerdem beschloss das Bundesgericht, dass die Kölner eine Summe von bis zu 6.000 Euro davon für sicherheitstechnische und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden können.
Grund für die Strafe: Kurz vor dem Anpfiff des Kölner Bundesligaspiels gegen den 1. FSV Mainz 05 (3:2) hatten Anhänger des Heimteams mindestens 15 Bengalische Feuer abgebrannt. Im weiteren Spielverlauf folgten drei weitere Pyros.