Emsländer müssen für „unsportliches“ Fanverhalten 13.425 Euro zahlen.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten SV Meppen im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss „wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger“ mit einer Geldstrafe in Höhe von 13.425 Euro belegt. Der SV Meppen hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.
Grund für die Strafe: Vor dem Drittliga-Spiel beim FC Viktoria Köln (1:3) am 17. März schossen Meppener Zuschauer mindestens drei Leuchtraketen ab und zündeten mindestens 20 Bengalische Fackeln. Der Spielbeginn verzögerte sich dadurch um drei Minuten. Außerdem wurden im Gästeblock in der 23. Minute vier Bengalische Fackeln abgebrannt.