„Fohlen“ müssen nach Sportgerichts-Urteil 133.750 Euro Strafe zahlen.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Borussia Mönchengladbach wegen „unsportlichen Verhaltens“ seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in einer Gesamthöhe von 133.750 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 44.500 Euro für sicherheitstechnische, gewaltpräventive oder infrastrukturelle Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2023 nachzuweisen wäre. Der Verein hat den beiden Urteilen bereits zugestimmt. Damit sind sie rechtskräftig.
Grund für die Strafen: Während der ersten Halbzeit des Bundesligaspiels beim 1. FSV Mainz 05 (0:4) brannten Mönchengladbacher Zuschauer drei Bengalische Feuer ab. Kurz nach Anpfiff der zweiten Halbzeit zündeten die „Fohlen“-Anhänger weitere 20 Bengalische Feuer und schossen fünf Raketen ab. Daraufhin musste die Partie kurzzeitig unterbrochen werden.
Außerdem brannten Mönchengladbacher Anhänger vor Beginn des Derbys beim 1. FC Köln (0:0) etwa 40 Bengalische Feuer ab, woraufhin sich der Anpfiff um einige Minuten verzögerte. Auch während der Begegnung zündeten Gästefans mehrere Feuerwerkskörper.