DFB-Sportgericht ahndet Vorfall nach 3:2-Heimsieg gegen FC Augsburg.
Fußball-Bundesligist VfL Bochum 1848 muss nach einem Urteil des DFB-Sportgerichts eine Geldstrafe in Höhe von 3.000 Euro zahlen. Dazu hat ein Vorfall geführt, der nach dem Abpfiff der Bundesligapartie zwischen dem VfL und dem FC Augsburg (3:2) passiert war.
Dabei hatte eine Person aus dem Bochumer Fanblock unerlaubterweise den Innenraum betreten, konnte aber zügig vom Ordnungsdienst abgefangen und vom Platz geführt werden.
Foto-Quelle: VfL Bochum