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DFB-Sportgericht: Konsequenzen für Sandhausen-Präsident Machmeier

10.000 Euro Geldstrafe sowie Innenraumverbot für vier Ligaspiele.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Präsident Jürgen Machmeier vom Drittligisten SV Sandhausen im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss „wegen unsportlichen Verhaltens“ gegenüber dem Schiedsrichterteam mit einem Innenraumverbot von vier Meisterschaftsspielen der 3. Liga sowie mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro belegt.

Grund für die Strafen: Nach dem Abpfiff der Partie gegen den SSV Ulm 1846 Fußball (1:2) war es auf dem Weg in die Schiedsrichterkabine zum unsportlichen Verhalten von Machmeier gegenüber Schiedsrichter Florian Exner (Münster) und Schiedsrichterassistent Jonah Besong (Duisburg) gekommen. Machmeier rempelte Schiedsrichter Exner bewusst mit der Brust gegen dessen Brust und stieß Schiedsrichterassistent Besong absichtlich leicht mit der Hüfte gegen den Bauchbereich.

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