Anhänger hatten bei Partie gegen Arminia Bielefeld zwei Blinker gezündet.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten SC Verl im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss „wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger“ mit einer Geldstrafe in Höhe von 700 Euro belegt.
Grund für die Strafe: Vor dem Beginn und in der Halbzeitpause des Drittliga-Derbys gegen den ostwestfälischen Rivalen Arminia Bielefeld (3:1) am 3. Oktober hatten Verler Anhänger mindestens zwei Blinker gezündet. Der SC Verl hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.