Anhänger hatten Bengalische Feuer und Rauchtöpfe gezündet.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Fortuna Düsseldorf im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss „wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger“ mit einer Geldstrafe in Höhe von 4.200 Euro belegt
Grund für die Strafe: Vor und während des Zweitliga-Spiels beim FC Hansa Rostock (3:1) am 16. September zündeten Düsseldorfer Zuschauer fünf Bengalische Feuer und zwei Rauchtöpfe. Fortuna Düsseldorf hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.