DFB-Sportgericht verhängt Strafe in Höhe von 12.000 Euro.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Fortuna Düsseldorf wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 12.000 Euro belegt.
Während des Punktspiels beim FC St. Pauli (0:4) waren aus dem Düsseldorfer Zuschauerbereich Gegenstände wie Bierbecher, ein Feuerzeug, ein Megaphon sowie abgebrochene Sitzschalenstücke auf das Spielfeld geworfen worden.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt. Es ist damit rechtskräftig.