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Borussia Mönchengladbach muss für Rauchtöpfe und Banner zahlen

Sportgericht verhängt 20.000 Euro Strafe für „unsportliches Verhalten“.


Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Borussia Mönchengladbach im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss „wegen unsportlichen Verhaltens“ seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in einer Gesamthöhe von 20.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 6.600 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. April 2023 nachzuweisen wäre.

Grund für die Strafen: Vor dem Beginn des Bundesligaspiels gegen die TSG Hoffenheim (3:1) am 6. August 2022 zündeten Zuschauer des Heimteams mindestens vier Rauchtöpfe. Außerdem wurden im Laufe der ersten Halbzeit des Bundesligaspiels gegen RB Leipzig (3:0) am 17. September 2022 im Zuschauerbereich der Gastgeber zwei Banner mit grob beleidigender und herabwürdigender Aufschrift gezeigt.

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