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VfL Bochum muss zahlen

10.000 Euro Geldstrafe wegen Fan-Vergehen.
Die abgelaufene Saison hat für den VfL Bochum ein teures Nachspiel. Das
Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den VfL im Einzelrich-
terverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen
zwei Fällen von unsportlichem Verhalten mit einer Geldstrafe in Höhe von
10.000 Euro belegt.

Während des Meisterschaftsspiels gegen den FC Erzgebirge Aue am 5. April
2013 wurden zunächst in der 62. Minute Gegenstände aus dem Bochumer
Zuschauerblock in den Fünfmeterraum des Gästeteams geworfen. In der 76.
Minute wurde zudem ein Feuerzeug aus dem Bochumer Zuschauerblock in
den Fünfmeterraum der Auer geworfen.

Darüber hinaus wurde vor dem Meisterschaftsspiel beim FSV Frankfurt am 12.
Mai 2013 eine Rauchbombe im Bochumer Zuschauerblock gezündet. Vor der
zweiten Halbzeit wurden erneut eine Rauchbombe sowie drei Bengalische Feuer
im VfL-Zuschauerblock abgebrannt.

Der VfL hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist somit rechtskräftig.

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