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Oberliga Westfalen-Meister in den DFB-Pokal

Neue Regelung gilt bereits ab der Saison 2014/2015.
Der Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen (FLVW) hat eine neue Regelung für die Saison 2014/2015 beschlossen. Der Meister der Oberliga Westfalen hat dann ein Startrecht im DFB-Pokal. Den zweiten Startplatz des Verbandes erhält der Verbandspokalsieger. Bisher waren beide Pokal-Finalisten für die erste Hauptrunde um den DFB-Pokal qualifiziert. Sollte eine zweite Mannschaft die Oberliga-Meisterschaft gewinnen, rückt einer der folgenden Klubs nach.

In einer Mitteilung des Verbandes heißt es außerdem:

„Der Meister der Oberliga Westfalen ist verpflichtet, vom Fernsehgeld der 1. Runde des DFB-Pokals 50% in einen Solidartopf an den FLVW abzuführen. Der Solidartopf kommt den teilnehmenden Mannschaften des Verbandspokals zugute. Die Abführung erfolgt automatisch durch den DFB an den FLVW. Eine entsprechende Abtritts-Erklärung haben alle Mannschaften der Oberliga Westfalen immer vor Beginn der Saison zu unterschreiben. Sollte eine Mannschaft der Oberliga Westfalen die Abtritts-Erklärung nicht unterschreiben und Meister der Oberliga Westfalen werden, geht automatisch das Teilnahmerecht an der DFB-Pokal Hauptrunde auf die nächstplatzierte Mannschaft, die die Abtritts-Erklärung unterschrieben hat, über.“

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