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Schalke 04: Trainer David Wagner wird nicht bestraft

DFB-Sportgericht stellt Verfahren nach Roter Karte gegen Hertha ein.
Gegen wen der Fußball-Bundesligist FC Schalke 04 am 3. oder 4. März im Viertelfinale des DFB-Pokals antreten wird, entscheidet sich erst bei der Auslosung am Sonntag, 18 Uhr, im Deutschen Fußballmuseum in Dortmund (live in der ARD-Sportschau). Fest steht aber nun, dass wie gewohnt Cheftrainer David Wagner (Foto) auf der Bank der „Königsblauen“ sitzen wird. Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat das Verfahren gegen den Fußball-Lehrer wegen seiner Roten Karte beim 3:2-Achtelfinalsieg gegen Hertha BSC eingestellt und die Vorsperre aufgehoben.

Den Beschluss begründete das Sportgericht damit, „dass David Wagner kein unsportliches Verhalten vorzuwerfen ist. Sein Verhalten, in der vom Kontrollausschuss detailgenau ermittelten Situation, war von Hilfestellung und beruhigender Fürsorge gegenüber dem unmittelbar zuvor gefoulten und erregten Spieler Torunarigha geprägt. Dies hat der Spieler Torunarigha in seiner Stellungnahme gegenüber dem Kontrollausschuss bestätigt. Trainer Wagner hat weder eine Tätlichkeit begangen, noch das ohnehin unterbrochene Spiel schuldhaft verzögert“, heißt es weiter.

„Für uns ist dieser Freispruch folgerichtig, denn wir haben immer das betont, was auch die TV-Bilder gezeigt haben: Dass unser Trainer David Wagner in dieser Szene keinerlei unsportliches Verhalten in irgendeiner Form an den Tag gelegt hat, sondern dass sein Verhalten von Fair Play gegenüber Jordan Torunarigha getragen war“, erklärt Sportvorstand Jochen Schneider. „Deshalb war es auch nur folgerichtig, dass die Sportgerichtsbarkeit des DFB diese Situation exakt identisch eingeschätzt hat wie wir.“

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