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FC Schalke 04: Huntelaar spielt bald auf Bewährung

Angreifer darf sich ein Jahr nichts mehr zu Schulden kommen lassen.

Teilerfolg für den Bundesligisten FC Schalke 04: Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Schalkes Angreifer Klaas-Jan Huntelaar nach seiner Roten Karte im Heimspiel gegen Hannover 96 (1:0) zwar im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner mit einer Sperre von sechs Meisterschaftsspielen der Lizenzligen und einer Geldstrafe von 15.000 Euro belegt. Von dieser Sperre sind allerdings zunächst „nur“ vier Meisterschaftsspiele zu verbüßen. Die übrigen beiden Partien werden für die Dauer von einem Jahr bis zum 30. Januar 2016 auf Bewährung ausgesetzt. Das heißt, dass diese beiden Spiele zu verbüßen sind, wenn der Stürmer bis zu diesem Zeitpunkt eine weitere Rote Karte erhält.

Gut für Schalke: Damit kann Klaas-Jan Huntelaar m 28. Februar im Derby beim BVB erstmals wieder mitwirken.

Hans E. Lorenz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, sagt dazu: „Grundsätzlich gibt es bei Spielsperren keine Bewährung. Dabei wird es auch in Zukunft bleiben. Bei besonders langen Sperren wie in diesem Fall ist aber die Möglichkeit zu prüfen, ob ein Teil der Sperre zur Bewährung ausgesetzt werden kann, wenn der Spieler nicht vorbelastet ist.“

Gegen das Urteil des Einzelrichters kann binnen 24 Stunden mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragt werden.

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