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Galopp: Landgericht Köln entscheidet am 3. Mai über Derby 2016

Besitzer Horst Pudwill hat Klage gegen Direktorium eingereicht.
Das juristische Tauziehen um das Galopper-Derby 2016 geht weiter. Für Donnerstag, 3. Mai, hat das Landgericht Köln in dieser Sache eine mündliche Verhandlung angesetzt. Das berichtet die Fachzeitung „Sport-Welt“.

Hintergrund: Geklagt hat der Unternehmer Horst Pudwill (Hongkong), Besitzer des seinerzeitigen Drittplatzierten Dschingis Secret. Pudwill will erreichen, dass der Sieger Isfahan und auch der Zweite Savoir Vivre wegen übertriebenen Einsatzes der Peitsche disqualifiziert werden.

Am 3. Mai geht das juristische Tauziehen um das Deutsche Derby 2016 in die nächste Runde. Für diesen Tag ist vor dem Landgericht Köln eine mündliche Verhandlung anberaumt.

Beklagter ist das Direktorium für Vollblutzucht und Rennen (Köln), das letztlich nach einigem Hin und Her sowie zunächst unterschiedlichen Urteilen der Sportgerichtsbarkeit das Derby-Ergebnis bestätigt hatte.

„Wir sind sehr optimistisch, dass wir mit unserer Rechtsauffassung durchdringen und das Ergebnis des Derbys bestehen bleibt“, wird Direktoriums-Chef Jan Antony Vogel (Foto) in der „Sport-Welt“ zitiert.

Zum Zeitpunkt des Derbys 2016 galten noch die Regeln, die eine mögliche Disqualifikation bei übertriebenen Peitschengebrauch vorsahen. Inzwischen wurde die Rennordnung jedoch geändert und eine Disqualifikation als mögliche Bestrafung abgeschafft. Dafür werden unter anderem persönliche Strafen gegen die Jockeys verhängt.

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