Zuschauer war im DFB-Pokal gegen FC Ingolstadt 04 auf das Feld gerannt.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Borussia Dortmund im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss „wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger“ mit einer Geldstrafe in Höhe von 3.000 Euro belegt.
Grund: Vier Minuten nach dem Anpfiff des DFB-Pokalspiels gegen den Zweitligisten FC Ingolstadt 04 (2:0) am 26. Oktober hatte ein Zuschauer aus dem Dortmunder Zuschauerbereich unerlaubt den Innenraum betreten. Er wurde anschließend sofort von Ordnern vom Feld geführt. Der BVB hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.