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Arminia: Strafe für Ausschreitungen in Relegation steht fest

Zweitliga-Absteiger muss 51.700 Euro für Fan-Fehlverhalten zahlen.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitliga-Absteiger Arminia Bielefeld im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss „wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger“ mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 51.700 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 17.200 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2023 nachzuweisen wäre.

Grund für die Strafen: In der ersten Hälfte des Relegationshinspiels beim SV Wehen Wiesbaden (0:4) am 2. Juni 2023 brannten Bielefelder Anhänger vier Bengalische Feuer ab, in der Halbzeitpause wurde ein Böller aus dem Gästeblock geworfen. Außerdem schossen Bielefelder Zuschauer in der zweiten Hälfte weitere drei Raketen in Richtung des Spielfeldes ab und warfen erneut drei Böller. In der 62. Minute wurde ein weiterer Böller in Richtung des Heimtorhüters geworfen, das Spiel daraufhin für zwei Minuten unterbrochen.

Auch in der 82. Minute wurde eine weitere Rakete abgeschossen und ein Böller geworfen, woraufhin Schiedsrichter Benjamin Brand (Unterspiesheim) die Begegnung sogar für 20 Minuten unterbrach. In dieser Zeit warfen Bielefelder Anhänger mindestens drei Rauchtöpfe auf das Spielfeld. Nach der Partie flogen vier weitere Bengalische Feuer und 13 Rauchtöpfe aus dem Bielefelder Block auf das Feld.

Außerdem warfen Bielefelder Zuschauer in der 47. Minute des Relegationsrückspiels gegen den SV Wehen Wiesbaden (1:2) am 6. Juni 2023 zwei leere Getränkebecher in Richtung des Spielfeldes. Arminia Bielefeld hat beiden Urteilen zugestimmt, sie sind damit rechtskräftig.

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