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Alemannia Aachen: Nach Becherwürfen drohen harte Konsequenzen

3:1-Erfolg beim SV Lippstadt 08 wurde von Ausschreitungen überschattet.
West-Regionalligist Alemannia Aachen hat auf die Vorkommnisse in der Fankurve des Traditionsklubs in der Schlussphase der Partie beim SV Lippstadt 08 (3:1) reagiert und drastische Maßnahmen angekündigt. Durch Becherwürfe in Richtung Schiedsrichter war es zu einer knapp zehnminütigen Unterbrechung gekommen, aus der leicht auch ein Spielabbruch hätte werden können.

Der ehemalige Bundesligist teilt dazu in einer Stellungnahme mit:

„Wir haben bisher bei Fehlverhalten von drastischen Strafen abgesehen, weil Verein und Fans sich als große Familie verstehen. Nun wird die Alemannia aber hart durchgreifen und verhindern, dass eine winzige Minderheit das Saisonziel gefährdet. Diese Leute zerstören den Einsatz der Mannschaft, des Trainerstabs, aller Angestellten, unserer Sponsoren und etlicher Ehrenamtler, die rund um den Tivoli ihre Zeit und Leidenschaft in die Alemannia investieren.

Folgende Maßnahmen werden greifen, wenn sich jemand so verhält (Würfe von Gegenständen, unerlaubtes Platzbetreten etc.), dass er oder sie einen Spielabbruch herbeiführen könnte:

  1. Sofortige Auflösung der Vereinsmitgliedschaft (falls vorhanden).
  2. Sofortiges Hausverbot auf dem Tivoli.
  3. Wir schalten unsere interne Stadionverbotskommission ein, die gemeinsam mit der Geschäftsführung über ein bundesweites Stadionverbot entscheidet. Hier setzt der DFB bis zu drei Jahre an, im Wiederholungsfall sogar fünf.
  4. Das Stadionverbot auf dem Tivoli unterliegt dem Hausrecht. Hier haben wir die Möglichkeit deutlich über den drei Jahren des DFB anzusetzen.
  5. Bei Auswärtsspielen entscheidet der gastgebende Verein über einen Antrag für bundesweites Stadionverbot. Alemannia Aachen wird sich dafür einsetzen, dass dies auf jeden Fall geschieht. Selbstverständlich folgt auch hier ein sofortiges Hausverbot am Tivoli.

Wer tatsächlich einen Spielabbruch oder Strafzahlungen herbeiführt, kann darüber hinaus fest damit rechnen, dass wir die gegen uns verhängten Strafzahlungen von ihm oder ihr einklagen. Hier werden mit Gerichtskosten schnell fünfstellige Beträge fällig.“

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