DFB-Sportgericht ahndet Einsatz von Pyrotechnik bei drei Partien.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Fortuna Düsseldorf im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss „wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger“ mit drei Geldstrafen in einer Gesamthöhe von 21.600 Euro belegt. Der Verein hat den drei Urteilen zugestimmt, sie sind damit rechtskräftig.
Grund für die Strafen: Während des Zweitliga-Spiels gegen Hertha BSC (1:0) am 29. Juli zündeten Düsseldorfer Zuschauer drei Bengalische Feuer und einen Rauchtopf. Während der Partie beim FC St. Pauli (0:0) am 5. August brannten Fortuna-Anhänger sechs Rauchtöpfe ab. Außrdem zündeten Düsseldorfer Zuschauer vor und während des Spiels bei der SV 07 Elversberg (5:0) am 26. August mindestens 26 pyrotechnische Gegenstände.