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Rauchtöpfe im Pokal gegen Schalke 04: Geldstrafe für Braunschweig

Abstiegsbedrohter Zweitligist muss Gesamthöhe von 22.800 Euro zahlen.

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den abstiegsbedrohten Zweitligisten Eintracht Braunschweig im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss „wegen eines Verhaltens seiner Anhänger“ mit einer Geldstrafe in Höhe von 22.800 Euro belegt.

Von der Summe kann der Verein bis zu 7.600 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2024 nachzuweisen wäre. Grund für die Strafe: Mit Beginn der zweiten Halbzeit des DFB-Pokalspiels gegen den FC Schalke 04 (1:3) am 11. August hatten Braunschweiger Zuschauer 32 Bengalische Feuer und sechs Rauchtöpfe gezündet.

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