DFB-Sportgericht ahndet Bengalische Fackeln und Blinker.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Rot-Weiss Essen im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss „wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger“ mit einer Geldstrafe in Höhe von 28.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 9.300 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Juli 2024 nachzuweisen wäre.
Grund für die Strafe: Mit Beginn des Drittliga-Spiels gegen den VfB Lübeck (1:0) am 15. Dezember 2023 zündeten Essener Zuschauer mindestens 70 Bengalische Fackeln und zehn Blinker. Rot-Weiss Essen hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.