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Rot-Weiss Essen muss 8.190 Euro Strafe für Pyrotechnik zahlen

DFB-Sportgericht ahndet Fan-Verhalten während der Partie in Aue.


Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Rot-Weiss Essen im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss „wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger“ mit einer Geldstrafe in Höhe von 8.190 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 2.700 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2024 nachzuweisen wäre.

Grund für die Strafe: In der 46. Minute des Drittliga-Spiels beim FC Erzgebirge Aue (1:2) am 19. Januar 2024 zündeten Essener Anhänger neun Bengalische Feuer und sieben Blinker. Die Partie musste deshalb für dreieinhalb Minuten unterbrochen werden. Außerdem wurde im Essener Zuschauerbereich in der 61. Minute ein weiteres Bengalisches Feuer abgebrannt. RWE hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.

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