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Fanproteste: MSV Duisburg muss für Unterbrechungen zahlen

DFB-Sportgericht ahndet drei Vorfälle mit insgesamt 7.500 Euro.


Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten MSV Duisburg im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss „wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger“ mit drei Geldstrafen in einer Gesamthöhe von 7.500 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 2.400 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2024 nachzuweisen wäre. Der MSV Duisburg hat den drei Urteilen zugestimmt, sie sind damit rechtskräftig.

Grund für die Strafen: Im Rahmen der Protestaktionen gegen einen möglichen DFL-Investor warfen Duisburger Zuschauer in der 13. Minute des Drittliga-Spiels beim TSV 1860 München (1:4) am 20. Januar Tennisbälle und Schokotaler auf den Rasen. Deshalb musste die Partie für eine Minute unterbrochen werden. Dafür gab es eine Strafe von 2.500 Euro.

Außerdem warfen Duisburger Zuschauer in der 12. Minute der Partie beim SSV Ulm 1846 Fußball (2:2) am 27. Januar Schokotaler auf den Rasen. Die Partie musste deshalb für eineinhalb Minuten unterbrochen werden. Auch dafür gab es eine Strafe von 2.500 Euro.

Schließlich warfen Duisburger Zuschauer in der 13. Minute des Drittliga-Spiels gegen den FC Viktoria Köln (1:0) am 17. Februar ebenfalls aus demselben Grund Tennisbälle auf den Rasen. Deshalb musste die Partie für fünf Minuten unterbrochen werden. Erneut wurde eine Strafe von 2.500 Euro verhängt.

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