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Spielunterbrechungen: FC Schalke 04 muss 64.000 Euro zahlen

Anhänge zündeten in Rostock Pyrotechnik und beschädigten Scheiben.


Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten FC Schalke 04 im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss „wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger“ mit einer Geldstrafe in Höhe von 64.600 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 21.500 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.

Grund für die Strafe: Vor dem Anpfiff des Zweitliga-Spiels beim FC Hansa Rostock (2:0) am 10. Dezember 2023 brannten Schalker Zuschauer 18 Bengalische Feuer, neun Blinker und drei Rauchtöpfe ab, woraufhin die Begegnung in der 3. Minute aufgrund der starken Rauchentwicklung für zweieinhalb Minuten unterbrochen werden musste. Zwei weitere Bengalische Feuer wurden in der 73. Minute gezündet.

Außerdem musste die Begegnung in der 38. Minute für eine halbe Stunde unterbrochen werden, nachdem Schalker Zuschauer zunächst mit Hilfe eines Notfallhammers drei Scheiben beschädigt und die Sicherheitsverglasung zum Pufferblock zerstört hatten und in diesen eingedrungen waren. Anschließend verschafften sich auch Rostocker Anhänger unerlaubt Zutritt zum Pufferblock, woraufhin Ordner und Polizisten eingriffen. Beide Fanlager beschossen sich gegenseitig mit Raketen, wobei Schalker Anhänger mindestens drei Raketen zündeten. Mindestens zwei Ordner, ein Polizist und zwei Sanitäter wurden verletzt, Der verursachte Sachschaden belief sich auf etwa 15.000 Euro.

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