Partie in Homberg wird 2:0 für den VfB gewertet.
Die abgebrochene Partie in der Oberliga Niederrhein zwischen dem VfB Homberg und dem Wuppertaler SV wird 2:0 für die Gastgeber gewertet. Dieses Urteil fällte die Verbandsspruchkammer. Der WSV wurde zudem zu einer Geldstrafe von 100 Euro verurteilt und muss die Kosten für das Verfahren übernehmen. Die Wuppertaler haben nun zehn Tage Zeit, um Einspruch einzulegen.
Die Begegnung zwischen Homberg und dem WSV war beim Stand von 1:1 abgebrochen worden, nachdem ein Böller aus dem Wuppertaler Block einen Linienrichter verletzt hatte.
Die Begründung des Verbandes:
Die Verbandsspruchkammer des Fußballverbandes Niederrhein (FVN) hat am Samstagvormittag unter der Leitung des Vorsitzenden Lothar Weber den Fall des „Böllerwurfs“ in der Oberliga-Partie VfB Homberg – Wuppertaler SV (28. Spieltag, 22. März 2014) entschieden. Da der Zuschauer, der mit dem Wurf des Knallkörpers für den Spielabbruch gesorgt hatte, klar dem Gastverein zuzuordnen war, ist die höchste Spruchkammer des FVN nach § 27/27.5 der Spielordnung des Westdeutschen Fußball- und Leichtathletikverbandes ist zu folgendem Urteil gelangt: Das Spiel wird mit drei Punkten und 2:0 für den VfB Homberg gewertet. Der Wuppertaler SV trägt neben den Verfahrenskosten ein Strafgeld in Höhe von 100 €. Der Wuppertaler SV hat das Recht, gegen das Urteil Einspruch zu erheben.