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Sportfreunde Siegen beantragen Regionalliga-Zulassung

Unterlagen einige Tage vor Fristablauf beim Verband eingereicht.

Der Westfalen-Oberligist Sportfreunde Siegen hat seine Bewerbung um die Zulassung zur Saison 2016/2017 in der Regionalliga West abgegeben. Die erforderlichen Unterlagen wurden beim Westdeutschen Fußball- und Leichtathletik-Verband (WFLV) in Duisburg eingereicht. Zu den Teilnahmevoraussetzungen gehört auch die Hinterlegung einer Kaution (in Form von Zahlung oder Bürgschaft) in Höhe von 35.000 Euro. Spätester Abgabetermin für die Bewerbung um die Zulassung ist der kommende Dienstag (15. März).

Vorbehaltlich der positiven Prüfung durch den Verband, der Erteilung der Zulassung und der sportlichen Qualifikation dürfte der derzeitige Tabellenvierte der Oberliga Westfalen damit in die Regionalliga West aufsteigen. Eine Voraussetzung, die der Vorstand der Sportfreunde schaffen wollte: „Wir haben unsere Ziele für diese Saison bewusst zurückhaltend formuliert. Es ging nach dem Abstieg zunächst darum, sich mit einer neuen Herangehensweise zunächst einmal sportlich zu etablieren. Das ist – Stand jetzt – durchaus erfolgreich gelungen. Die Mannschaft spielt eine sehr gute Saison, bereitet den Zuschauern und uns allen im Verein viel Freude. Ob wir bei dem zwangsläufig nun sehr engen Spielplan mit vielen schweren Wochen weiter an der Tabellenspitze dran bleiben, kann niemand vorhersehen. Die Möglichkeit besteht und wir werden vereinsseitig die notwendigen Bedingungen schaffen, sollte zum Ende der Saison nach oben mehr möglich sein“, erklärte der 1. Vorsitzende Roland Schöler.

Bei drei Spielen weniger als die beiden Erstplatzierten SV Lippstadt 08 und TSG Sprockhövel haben die Sportfreunde derzeit als Tabellenvierter acht Punkte Rückstand. Zwei Teams schaffen am Ende der Saison den Sprung in die vierthöchste deutsche Spielklasse. Aufstiegsberechtigt sind die Mannschaften bis zum vierten Platz. Sollte ein Verein auf den sportlichen Aufstiegsrängen eins und zwei die Zulassung nicht beantragen und damit auf den Aufstieg verzichten, „vererbt“ sich dieses Aufstiegsrecht also bis zu Platz vier auf den nächsten zugelassenen Verein.

 

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